Zuschussprogramme
Für gemeinnützige und anerkannte Projekte, zur Unterstützung und Förderung von bedürftigen Menschen, gibt es verschiedene Zuschussprogramme, die über das HDL regelmäßig bearbeitet werden.
Distrikt-Verfügungsfonds (DVF)
Der Distrikt-Verfügungsfonds (DVF) ist die Solidarkasse der deutschen Lions-Distrikte und wird für alle Mitgliedsdistrikte im HDL verwaltet. Gespeist wird der DVF aus den „freiwilligen Jahresspenden“ der Lions Clubs. Für förderungswürdige Projekte, die Clubs nicht alleine finanzieren können, werden aus dem Solidartopf Zuschüsse erteilt. Jeder Club, der seinen Solidarbeitrag regelmäßig bezahlt, kann in seinem Distrikt einen Antrag auf Unterstützung eines Projektes aus dem DVF stellen. In der Regel werden Zuschüsse bis zu 25 Prozent des Projektvolumens, maximal jedoch 4.000 Euro, bewilligt. Nähere Auskünfte erteilen die DVF-Beauftragten und Governor des jeweiligen Distrikts.
Ermächtigung zum Einzug der Jahresspende
Lesen Sie hier über Beispielprojekte, die mit Unterstützung aus dem jeweiligen DVF gefördert werden:
Tafeln und Hospize
Säuglingsinkubatoren für Bulgarien
Weitere Informationen zu Zuschüssen aus den DVF:
Artikel Eigenmittel vermehren und Großes bewirken
Lions Clubs International Foundation (LCIF)
Lions Clubs International Foundation (LCIF) bietet eine Reihe von Förderprogrammen, für die Zuschüsse (engl. grants) beantragt werden können. Der Governorrat empfiehlt die Begleitung und das Einreichen des Antrags über das HDL.
- Internationale Hilfszuschüsse (International Assistance Grants, IAG) für Kooperationsprojekte, an denen sich Lions Clubs in mindestens zwei Ländern beteiligen. Bei den Zuschüssen handelt es sich um Beträge von max. 30.000 USD.
IAG-Antrag (engl.)
- Standardzuschüsse für großangelegte Hilfsprojekte, die ein Distrikt oder mehrere Lions Clubs gemeinsam realisieren möchten, zum Beispiel Bauprojekte. Die Zuschüsse betragen max. 75.000 USD.
Standard-Antrag (engl.)
- Weitere Förderprogramme finden Sie hier
Überblick über LCIF-Zuschussprogramme (deutsch)
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) fördert unter bestimmten Voraussetzungen große Hilfsprojekte in Entwicklungsländern mit einem Zuschuss von bis zu 75 Prozent des Gesamtvolumens. Der Antrag muss über das HDL gestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens vier Monate.
- Erste Informationen finden Sie hier
BMZ-Zuschuss Infoblatt
- Die kompletten Unterlagen mit den BMZ-Richtlinien, Informationen und Formularen von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis finden Sie hier
BMZ-Richtlinien
- Das Vorprüfen, Abstimmen, Einreichen und Bearbeiten des Antrags muss über das HDL erfolgen.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten von Bengo.
Bei Fragen zu den Zuschussprogrammen steht Ihnen das HDL gerne zur Verfügung.
Carola Lindner
Tel. 0611-99154-80



